Beschwerden und Anregungen
Die RAA Brandenburg sind eine lernende Organisation. Deshalb sind wir interessiert an Ihren Anregungen und Ihrer Kritik.
Sollten Sie Beschwerden in Bezug auf die Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder zu Angeboten der RAA haben, so nehmen wir diese gerne an.
Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Beschwerde an die Geschäftsführerin der RAA Brandenburg, Miriam Apffelstaedt, über die E-Mail-Adresse
m.apffelstaedt@raa-brandenburg.de
oder telefonisch unter der Nummer 0331 74780-12.
Sie wird schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
[Fassung 11.06.2010]
des Demokratie und Integration Brandenburg e.V.,
Geschäftsbereich RAA Brandenburg
Zustandekommen des Vertrages
Die (Bildungs-) Angebote der RAA Brandenburg sind offen für alle an den Themenschwerpunkten der RAA Brandenburg interessierten Personen. Auf die jeweilige spezielle Zielgruppe wird in den Ausschreibungen hingewiesen. Soweit für bestimmte Angebote Zugangsvoraussetzungen festgelegt sind, werden diese ebenfalls in den Ausschreibungen benannt.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung (Anmeldeformular) zu einer Veranstaltung (Seminar, Workshop oder Qualifizierung) und dessen Annahme durch die RAA Brandenburg zustande.
Anmeldung
Der jeweilige Anmeldeschluss ist den Einzelausschreibungen zu entnehmen. Die verbindliche Anmeldung wird in der Regel zunächst registriert. Erst ca. 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die schriftlichen Bestätigungen per mail oder Post versandt.
Für die Anmeldung wird ein Anmeldeformular vorgegeben. Dies variiert bei den jeweiligen Ausschreibungen.
Kommt eine Veranstaltung nicht zustande (z.B. da die benötigte Anzahl der Anmeldungen nicht erreicht wurde) erhält der Interessent/die Interessentin 2 bis 3 Wochen vor dem Termin eine schriftliche oder telefonische Absage.
Rücktritt von einer Veranstaltungsanmeldung mit Teilnehmerbeitrag
Der Eingang der schriftlichen Anmeldung ist verbindlich. Sofern in der Ausschreibung der Veranstaltung keine besonderen Rücktrittsregelungen vermerkt sind, entstehen bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn keine Kosten. Bei Absage der Teilnahme ab 13 Tagen vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % der Teilnahmekosten fällig. Bei Rücktritt von der Veranstaltung bei weniger als 7 Tagen vor Beginn sind 75 % und bei nur 1 Tag vor Beginn sind 90 % der Teilnahmekosten zu bezahlen. Bei unangekündigter Nichtteilnahme (egal aus welchem Grund) ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu entrichten.
Teilnahmekosten/Bezahlung
Die Kosten der einzelnen Veranstaltung sind den Einzelausschreibungen zu entnehmen.
Die Teilnahmekosten dienen der Refinanzierung der Ausgaben und sind umsatzsteuerfrei. Gültig sind die Beträge in den jeweiligen Ausschreibungen.
Die Teilnahmekosten/Teilnehmerbeiträge sind parallel zur verbindlichen schriftlich Anmeldung unter Angabe des Namens und Nennung des in der Ausschreibung genannten Stichwortes auf das Konto der RAA Brandenburg zu überweisen. Ratenzahlungen werden für langfristige Veranstaltungen per Einzelvertrag angeboten. Die RAA Brandenburg ist berechtigt, Teilnahmebescheinigungen erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtkosten auszuhändigen.
Teilnahmebescheinigung
Der/die Teilnehmer/in einer Veranstaltung erhält in der Regel zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.
Für Veranstaltungen mit einem Mindestumfang von 40 Unterrichtsstunden wird eine detaillierte Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Für Zertifikate gelten besondere jeweils ausgewiesene Regelungen.
Urheberschutz
Fotografien und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgehändigte Skripte und Seminarmaterialien dürfen ohne Genehmigung der RAA Brandenburg, auf die in den Veranstaltungen hingewiesen wird, nicht vervielfältigt werden.
Haftung
Die RAA Brandenburg haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlich und grob fahrlässigen Handeln. Bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen während der Veranstaltung sowie auf dem Hin- und Rückweg zu und von diesen ist die Haftung der RAA Brandenburg ausgeschlossen.
Leistungsumfang, Schriftform
Der Leistungsumfang der RAA Brandenburg ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. Die RAA Brandenburg behält sich die Änderung des Veranstaltungsplanes, die örtliche Verlegung von Veranstaltungen, die Absage von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen vor.
Jede/r Teilnehmer/in hat die Hinweise der verantwortlichen Mitarbeiter/innen der RAA Brandenburg zu beachten und einzuhalten.
Datenschutz
Die persönlichen Teilnehmerdaten werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nur intern in der RAA Brandenburg zu Abrechnungszwecken und zur Verschickung weiterer Angebote der RAA Brandenburg gespeichert und verwandt. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist Potsdam, Land Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis vereinbart hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die RAA Brandenburg sie schriftlich formuliert hat.
Potsdam, im Juni 2010